FSK - Freiwillige Selbstkontrolle
Die FSK prüft die Filme auf Verstösse des Jugendschutzgesetzes und besteht aus 150 ehrenamtlich arbeitenden Prüferinnen und Prüfern aus allen sozialen Schichten. Ihre Entscheidungen unterliegen keinen Weisungen oder Richtlinien. Wird ein Film mit dem Siegel „Keine Jugendfreigabe (früher: Nicht freigegeben unter 18 Jahren)“ versehen, kann dieser nicht mehr indiziert werden
Indiziert
Filme die von der BPJM (Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien) auf den Index, also Indiziert werden, sind nicht illegal oder ungeschnitten, sondern unterliegen besonderen Verkaufskriterien. Sie dürfen nicht öffentlich ausgestellt, sondern nur auf Anfrage eines Erwachsenen, verkauft werden. Der Besitzt oder Verkauf von Indizierten Filmen ist legal, nur werben darf man für solche Filme nicht
SPIO/JK-Gutachten
Filme mit dieser Bezeichnung wurden lediglich auf strafrechtlich bedenkliche Inhalte, wie z.B. Rechtsradikaler Propaganda, geprüft und können im Nachhinein auch Indiziert oder Beschlagnahmt werden. Diese Filme sind oftmals ungeschnitten
Beschlagnahmt
Eine Beschlagnahmung wird vom Staatsanwalt beantragt und von einem Gericht entschieden. Von einem beschlagnahmten Film werden alle Masterbänder und alle im Umlauf gebrachten Filme eingezogen. Der Verkauf ist verboten und bei nicht beachten unter Strafe gestellt. Man darf Beschlagnahmte Filme Privat besitzen, es sei denn, es handelt sich um Kinderpornographie. Der Weiterverkauf ist allerdings verboten! Auch verboten ist der Import von beschlagnahmten Filmen über Internetshops oder andere Wege. Diese Filme sind ungeschnitten
Strengstes Jugendverbot
Dieses Siegel hat keine Bedeutung, da es keine rechtliche Bindung aufweisen kann. Es handelt sich um eine erfundene Bezeichnung der Industrie, die häufig auf Filmen mit pornographischem Inhalt zu finden ist
Ungeprüft
Diese Bezeichnung tragen Filme, die wie der Name schon sagt, von keiner Institution geprüft worden sind. Solche Filme sind meistens nicht lange auf dem Markt. In der Regel werden diese nachträglich geprüft und dementsprechend gekürzt, eingegliedert oder Beschlagnahmt
Unrated
So wird ein in Amerika ungeprüfter Film bezeichnet. Filme mit dieser Aufschrift waren bis vor kurzem noch ein Indiz dafür, ungeschnitten zu sein. Mittlerweile schreiben die deutschen Filmindustrien dies aber auch auf gekürzte Filme
Director's Cut
Wie der Name schon sagt, wird der Film so geschnitten, wie der Regisseur und nicht die Filmfirma, ihn haben wollte. Grundsätzlich kann aber nicht gesagt werden, dass diese Filme länger sind als die Originalversion. In der Regel sind sie es aber dennoch. Der Director`s Cut des Films Apocalypse Now Redux beispielsweise, ist um 48 Minuten länger als die Normale Version. Der Director`s Cut des Thriller Blood Simple aus dem Jahre 1984 ist jedoch um 4 Minuten kürzer als das Original
Originale Kinofassung
Diese Bezeichnung gibt keinen Aufschluss auf die Lauflänge des Filmes. In den meisten Fällen sind diese Versionen geschnitten, da Kinofilme von vornherein gekürzt ausgestrahlt werden
Spezial Edition
Hierbei handelt es sich um Filme, die weiterführendes Bonusmaterial enthalten. Diese Bezeichnung gibt keinen Aufschluss über die Laufzeit
Ratet R
Dies ist eine amerikanische Bezeichnung dafür, das Jugendliche unter 17 nur in Begleitung von Erwachsener diesen Film sehen dürfen
Ratet X
Amerikanische Kennzeichnung für strengstes Jugendverbot. Nicht freigegeben für Personen unter 21 Jahren. Diese Bezeichnung betrifft in Amerika fast ausschliesslich Filme mit pornographischem Inhalt
Bootleg
Bootlegs nannte man früher Musikkassetten, die meistens bei Live-Konzerten heimlich aufgenommen worden sind und dann verbreitet wurden. Wenn also eine Filmfirma einen Film vervielfältigt, dessen Rechte sie nicht besitzt und diesen anschließend gewerblich verkauft, nennt man diese Version Bootleg. Der Verkauf von Bootlegs ist illegal und strafbar. Betroffene Filme eingezogen und vernichtet |